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   LAG Köln, 27.09.2011 - 11 Sa 990/10   

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https://dejure.org/2011,39342
LAG Köln, 27.09.2011 - 11 Sa 990/10 (https://dejure.org/2011,39342)
LAG Köln, Entscheidung vom 27.09.2011 - 11 Sa 990/10 (https://dejure.org/2011,39342)
LAG Köln, Entscheidung vom 27. September 2011 - 11 Sa 990/10 (https://dejure.org/2011,39342)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04

    Überstundenvergütung - tarifliche Erschwerniszulage

    Auszug aus LAG Köln, 27.09.2011 - 11 Sa 990/10
    Der Anspruch setzt ferner voraus, dass die Mehrarbeit vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurde oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit erforderlich war (BAG, Urt. v. 25.05.2005 - 5 AZR 319/04 - m.w.N.).

    Anders als in der vor der Beklagten angeführten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl.: BAG Urt. v. 25.05.2005 - 5 AZR 319/04 - ) hatten die Parteien, wenn auch gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam, wie das Arbeitsgericht zutreffend festgestellt hat (vgl.: BAG, Urt. v. 01.09.2010 - 5 AZR 517/09 -), im Anstellungsvertrag eine Abgeltung erbrachter Mehrarbeit durch das Bruttogehalt vereinbart.

  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 188/04

    Auskunft - Dienstfahrzeug - Privatnutzung - Kfz-Kosten

    Auszug aus LAG Köln, 27.09.2011 - 11 Sa 990/10
    aa) Außerhalb gesetzlich oder vertraglich geregelter Auskunftsansprüche besteht ein Auskunftsrecht dann, wenn die Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang eines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderlichen Angaben unschwer machen kann (BAG, Teil-Urt. v. 19.04.2005 - 9 AZR 188/04 - m.w.N.).
  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus LAG Köln, 27.09.2011 - 11 Sa 990/10
    Eine allgemeine prozessuale Aufklärungspflicht der nicht darlegungsbelasteten Partei besteht nicht, denn grundsätzlich ist keine Partei verpflichtet, ihrem Gegner erst die Mittel zum Prozesssieg zu verschaffen (vgl. z.B.: BAG, Urt. v. 01.12.2004 - 5 AZR 664/03 - ; Zöller/Geimer, 29. Auflage, § 427 ZPO Rdn. 3 m.w.N.).
  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 517/09

    AGB-Kontrolle - Überstundenpauschalierungsabrede

    Auszug aus LAG Köln, 27.09.2011 - 11 Sa 990/10
    Anders als in der vor der Beklagten angeführten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl.: BAG Urt. v. 25.05.2005 - 5 AZR 319/04 - ) hatten die Parteien, wenn auch gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam, wie das Arbeitsgericht zutreffend festgestellt hat (vgl.: BAG, Urt. v. 01.09.2010 - 5 AZR 517/09 -), im Anstellungsvertrag eine Abgeltung erbrachter Mehrarbeit durch das Bruttogehalt vereinbart.
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Köln, 27.09.2011 - 11 Sa 990/10
    Eine einzelvertragliche Ausschlussfrist, die die schriftliche Geltendmachung aller Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer Frist von weniger als drei Monaten ab Fälligkeit verlangt, stellt im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB eine unangemessene Benachteiligung entgegen den Geboten von Treu und Glauben dar (BAG, Urt. v. 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 -).
  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 771/98

    Bemessung des Urlaubsentgelts

    Auszug aus LAG Köln, 27.09.2011 - 11 Sa 990/10
    Zwar geht die Klägerin im Ansatz zutreffend davon aus, dass zum einen für den Urlaub als Zeitfaktor die ausgefallenen Arbeitsstunden einschließlich ausgefallener Überstunden maßgebend sind (vgl.: BAG, Urt. v. 09.11.1999 - 9 AZR 771/98 -).
  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 247/00

    Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 27.09.2011 - 11 Sa 990/10
    Fällt Mehrarbeit mit einer gewissen Stetigkeit an, schwankt jedoch - wie im Streitfall - der Umfang, so ist grundsätzlich der Vergleichszeitraum von zwölf Monaten vor Beginn des Entgeltfortzahlungstatbestandes entscheidend (BAG, Urt. v. 21.11.2001 - 5 AZR 247/00 -).
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